In Baden-Württemberg sind Rauchwarnmelder in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren Pflicht. Wir bringen die Melder an die richtigen Stellen – sauber, schnell und ohne Kabelverlegung.
Ideal für Vermieter und Hausverwaltungen, die mehrere Wohnungen auf einmal ausstatten wollen, genauso wie für Eigentümer im Einfamilienhaus.
Die Landesbauordnung schreibt vor, wo Rauchwarnmelder hängen müssen.
In jedem Raum, in dem geschlafen wird – denn im Schlaf riecht man keinen Rauch.
Jedes Kinderzimmer braucht einen eigenen Rauchmelder.
Alle Flure, über die man aus den Aufenthaltsräumen nach draußen kommt – also die Fluchtwege.
Einbauen muss der Eigentümer. Für die Betriebsbereitschaft ist in der Regel der Bewohner zuständig – bei Mietwohnungen also der Mieter, es sei denn, der Vermieter übernimmt das selbst. Wohnzimmer, Arbeitszimmer und Keller sind nicht vorgeschrieben, ein Melder dort ist aber sinnvoll.
Wir setzen ausschließlich auf batteriebetriebene Rauchwarnmelder – ohne Stromanschluss, ohne Kabel.
Die Batterie ist fest eingebaut und hält rund zehn Jahre. Kein Batteriewechsel, kein nächtliches Piepen wegen leerer Batterie.
Wir montieren nur Rauchwarnmelder, die der europäischen Norm DIN EN 14604 entsprechen – so erfüllen Sie die Anforderungen der Rauchmelderpflicht.
Wir statten mehrere Wohnungen an einem Termin aus – schnell, sauber und mit geringem Aufwand für die Mieter.
Vom Anruf bis zum fertig montierten Melder.
Sie sagen uns, wie viele Räume ausgestattet werden sollen. Wir vereinbaren einen Termin.
Vor Ort bestimmen wir die richtige Stelle an der Decke – mit Abstand zu Wänden, Lampen und Balken.
Wir bringen die Melder an – verschraubt oder ohne Bohren mit Magnet- bzw. Klebehalterung – und aktivieren sie.
Jeder Melder wird getestet, und wir zeigen Ihnen, wie Sie ihn selbst prüfen.
Wir montieren Rauchwarnmelder namhafter Hersteller.
Von unserem Ladengeschäft in Filderstadt aus sind wir in der ganzen Region im Einsatz – die Anfahrt ist immer inklusive.
Ja. Nach der Landesbauordnung Baden-Württemberg müssen in Wohnungen alle Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein. Das gilt für Neubauten und bestehende Wohnungen.
In Baden-Württemberg muss der Eigentümer die Rauchmelder einbauen. Für die Betriebsbereitschaft ist in der Regel der Bewohner zuständig, also bei Mietwohnungen der Mieter – es sei denn, der Eigentümer übernimmt das selbst.
Wir montieren batteriebetriebene Rauchwarnmelder mit fest eingebauter 10-Jahres-Batterie. Kabelgebundene Rauchmelder, die an das Stromnetz angeschlossen werden, bieten wir nicht an.
In der Regel mittig an der Zimmerdecke, mit ausreichend Abstand zu Wänden, Balken und Lampen. In Küche und Bad sind Rauchmelder nicht vorgeschrieben, weil Dampf dort Fehlalarme auslösen kann. Die genaue Position legen wir bei der Montage fest.
Nicht unbedingt. Wir können die Halterung klassisch mit zwei Dübeln an die Decke schrauben – oder ganz ohne Bohren mit Magnet- oder Klebehalterung anbringen. Ideal für Mietwohnungen, Fliesen- oder Betondecken.
Brandschutz und Einbruchschutz gehören zusammen. Wenn wir schon da sind, schauen wir uns gern auch Fenster und Türschlösser an.
Rufen Sie an oder schreiben Sie per WhatsApp – sagen Sie uns, wie viele Räume ausgestattet werden sollen, und wir vereinbaren einen Termin.
Wir verwenden Cookies und ähnliche Technologien. Einige sind für den Betrieb dieser Website notwendig. Mit Ihrer Zustimmung nutzen wir zusätzlich Google Analytics, um zu verstehen, wie unsere Website genutzt wird. Sie können Ihre Auswahl jederzeit über „Einwilligung verwalten“ ändern oder widerrufen.